Förderung Einbau einer Alarmanlage

LAND OÖ

Einbau einer Alarmanlage

Gefördert wird der Einbau einer Alarmanlage in ein Eigenheim, in eine Eigentums- oder Mietwohnung

 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Mieterinnen  und Mieter von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohnungen. Deren Einkommen dürfen bestimmte Einkommensobergrenzen (siehe "Begriffe zum Thema Wohnen") nicht übersteigen.

Begriffe zum Thema Wohnen

 

Was wird gefördert?

Der Einbau von Alarmanlagen, die der ÖNORM EN 50130 (alle Teile) und ÖNORM EN 50131 (alle Teile) und ÖNORM EN 50136 (alle Teile) entsprechen und ab dem 1. Juli 2009 eingebaut wurden.

Das ausführende befugte Unternehmen, welches die Alarmanlage eingebaut hat, hat den fachgerechten Einbau und die Einhaltung der ÖNORM mittels eines Installations-Attestes, welches von der Homepage www.elektroinnung.at (Services - Förderungen - Alarmanlagenförderung des Landes OÖ.) heruntergeladen werden kann, zu bestätigen.

Anlagen zur Videoüberwachung werden nicht gefördert.

 

Installations-Attest herunterladen 

 

Wie wird gefördert?

30 Prozent der anerkannten Investitionskosten (brutto), maximal jedoch 1.000 Euro werden in Form eines Direktzuschusses gefördert.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Wohnung oder das Eigenheim muss als Hauptwohnsitz durch den Eigentümer oder der Eigentümerin bzw. den Mieter oder der Mieterin genützt werden.

Das ausführende befugte Unternehmen, welches die Alarmanlage eingebaut hat, hat den fachgerechten Einbau und die Einhaltung der ÖNORM zu bestätigen.

Es werden nur Alarmanlagen gefördert, die durch ein Unternehmen eingebaut wurden, welches die hiefür erforderliche gewerberechtliche Befugnis hat.

 

Wann wird angesucht?

Nach Fertigstellung mit Rechnung mit Zahlungsvermerk bzw. Zahlungsbeleg.

 

ALARMANLAGEN  VSÖ zertifiziert sowie EN50131-1 Grad 2

VIDEOÜBERWACHUNG

BETRIEBSTECHNIK

 

Einfache Installation

Kompatible mit kabelgebundenen Meldern und Funkkomponenten. Zeit- und geldsparende Installation.

LAND NÖ

Förderung für den Einbau von Alarmanlagen und Sicherheitseingangstüren

Das eigene Heim ist für jeden ein besonderer Rückzugsort. Damit Ihr Zuhause auch vor ungebetenen Gästen geschützt ist, kann dieses mit einfachen Maßnahmen gesichert werden. Mit der Förderung Sicheres Wohnen trägt das Land Niederösterreich wesentlich dazu bei, Eigenheime und Wohnungen einbruchssicherer zu machen.

  • Die NÖ Wohnbauförderung unterstützt Sie jetzt beim Einbau von Schutzmaßnahmen mit einem Direktzuschuss.
  • Die Maßnahmen werden bei Ein- oder Zweifamilienhäusern bzw. Reihenhäusern und Wohnungen in Mehrfamilienhäusern gefördert. Ein Hauptwohnsitz ist erforderlich!
  • Beim Einbau von Alarmanlagen beachten Sie bitte, dass diese nach der OVE Richtlinie R2 errichtet wird. Nach der Montage muss ein Installationsattest ausgestellt und an Sie übergeben werden.
    Die Wirtschaftskammer Niederösterreich bietet als Serviceleistung eine Suchfunktion unter http://alarm.elektroinfo.at/, mit der Sie eine Alarmanlage in Topqualität finden können.

  • Die Förderung „Sicheres Wohnen“ ist mit 31. Dezember 2020 befristet.

Was wird gefördert?

Es wird der Einbau von Alarmanlagen und Sicherheitseingangstüren bei Ein- oder Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern und Wohnungen in Mehrfamilienhäusern gefördert.

Der Antrag kann ausschließlich online und von einer natürlichen Person eingereicht werden.

Wie wird gefördert?

Für folgende Maßnahmen kann bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus bzw. einem Reihenhaus oder bei einer Wohnung im Mehrfamilienhaus ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von 30 % gewährt werden, maximal jedoch in nachstehend genannter Höhe

  • Elektronischer Schutz:
    Einbau einer Alarmanlage: bis zu € 1.000,–
  • Mechanischer Schutz:
    Einbau einer Sicherheitseingangstür (Widerstandsklasse von mind. 3): bis zu € 1.000,–

Bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus bzw. Reihenhaus muss beim Einbau einer Sicherheitseingangstür ein Gesamtschutz gegeben sein (bestehende Sicherheitsfenster und Sicherheitstüren oder Alarmanlage).

HINWEIS: Der Kriminalpolizeiliche Beratungsdienst informiert Sie kostenlos über Sicherheitsvorkehrungen. Auskünfte erteilt Ihre nächste Polizeidienststelle unter 059-133. 

INFO: Bitte achten Sie auf das INSTALLATIONS-ATTEST bei Inbetriebnahme der Alarmanlage.

Wer kann ansuchen?

Einen Antrag um Förderung können natürliche Personen – wie EigentümerInnen, MiteigentümerInnen, WohnungseigentümerInnen, Bauberechtigte und MieterInnen – stellen. Der Hauptwohnsitz ist erforderlich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Im Online-Antrag ist die ausgefüllte Beilage "Sicheres Wohnen" anzuschließen.

Welche Fristen sind zu beachten?

Die Förderung „Sicheres Wohnen“ gilt rückwirkend per 01. Jänner 2019 und ist mit 31. Dezember 2020 befristet.

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