LAND OÖ
Einbau einer Alarmanlage
Gefördert wird der Einbau einer Alarmanlage in ein Eigenheim, in eine Eigentums- oder Mietwohnung
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Mieterinnen und Mieter von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohnungen. Deren Einkommen dürfen bestimmte Einkommensobergrenzen (siehe "Begriffe zum Thema Wohnen") nicht übersteigen.
Was wird gefördert?
Der Einbau von Alarmanlagen, die der ÖNORM EN 50130 (alle Teile) und ÖNORM EN 50131 (alle Teile) und ÖNORM EN 50136 (alle Teile) entsprechen und ab dem 1. Juli 2009 eingebaut wurden.
Das ausführende befugte Unternehmen, welches die Alarmanlage eingebaut hat, hat den fachgerechten Einbau und die Einhaltung der ÖNORM mittels eines Installations-Attestes, welches von der Homepage www.elektroinnung.at (Services - Förderungen - Alarmanlagenförderung des Landes OÖ.) heruntergeladen werden kann, zu bestätigen.
Anlagen zur Videoüberwachung werden nicht gefördert.
Installations-Attest herunterladen
Wie wird gefördert?
30 Prozent der anerkannten Investitionskosten (brutto), maximal jedoch 1.000 Euro werden in Form eines Direktzuschusses gefördert.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Wohnung oder das Eigenheim muss als Hauptwohnsitz durch den Eigentümer oder der Eigentümerin bzw. den Mieter oder der Mieterin genützt werden.
Das ausführende befugte Unternehmen, welches die Alarmanlage eingebaut hat, hat den fachgerechten Einbau und die Einhaltung der ÖNORM zu bestätigen.
Es werden nur Alarmanlagen gefördert, die durch ein Unternehmen eingebaut wurden, welches die hiefür erforderliche gewerberechtliche Befugnis hat.
Wann wird angesucht?
Nach Fertigstellung mit Rechnung mit Zahlungsvermerk bzw. Zahlungsbeleg.
ALARMANLAGEN VSÖ zertifiziert sowie EN50131-1 Grad 2
VIDEOÜBERWACHUNG
BETRIEBSTECHNIK
Einfache Installation
Kompatible mit kabelgebundenen Meldern und Funkkomponenten. Zeit- und geldsparende Installation.
LAND NÖ
Förderung für den Einbau von Alarmanlagen und Sicherheitseingangstüren
Das eigene Heim ist für jeden ein besonderer Rückzugsort. Damit Ihr Zuhause auch vor ungebetenen Gästen geschützt ist, kann dieses mit einfachen Maßnahmen gesichert werden. Mit der Förderung Sicheres Wohnen trägt das Land Niederösterreich wesentlich dazu bei, Eigenheime und Wohnungen einbruchssicherer zu machen.
Beim Einbau von Alarmanlagen beachten Sie bitte, dass diese nach der OVE Richtlinie R2 errichtet wird. Nach der Montage muss ein Installationsattest ausgestellt und an Sie übergeben
werden.
Die Wirtschaftskammer Niederösterreich bietet als Serviceleistung eine Suchfunktion unter http://alarm.elektroinfo.at/, mit der Sie eine Alarmanlage in Topqualität finden können.
Es wird der Einbau von Alarmanlagen und Sicherheitseingangstüren bei Ein- oder Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern und Wohnungen in Mehrfamilienhäusern gefördert.
Der Antrag kann ausschließlich online und von einer natürlichen Person eingereicht werden.
Für folgende Maßnahmen kann bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus bzw. einem Reihenhaus oder bei einer Wohnung im Mehrfamilienhaus ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von 30 % gewährt werden, maximal jedoch in nachstehend genannter Höhe
Bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus bzw. Reihenhaus muss beim Einbau einer Sicherheitseingangstür ein Gesamtschutz gegeben sein (bestehende Sicherheitsfenster und Sicherheitstüren oder Alarmanlage).
HINWEIS: Der Kriminalpolizeiliche Beratungsdienst informiert Sie kostenlos über Sicherheitsvorkehrungen. Auskünfte erteilt Ihre nächste Polizeidienststelle unter 059-133.
INFO: Bitte achten Sie auf das INSTALLATIONS-ATTEST bei Inbetriebnahme der Alarmanlage.
Einen Antrag um Förderung können natürliche Personen – wie EigentümerInnen, MiteigentümerInnen, WohnungseigentümerInnen, Bauberechtigte und MieterInnen – stellen. Der Hauptwohnsitz ist erforderlich.
Im Online-Antrag ist die ausgefüllte Beilage "Sicheres Wohnen" anzuschließen.
Die Förderung „Sicheres Wohnen“ gilt rückwirkend per 01. Jänner 2019 und ist mit 31. Dezember 2020 befristet.